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Definition
Ein Joint Venture ist eine vertragliche Zusammenarbeit von zwei oder mehr rechtlich selbstständigen Unternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines Projekts oder Geschäftszwecks. Die beteiligten Partner bringen Ressourcen ein und teilen Risiken, Kosten sowie Ergebnisse.
Was bedeutet Joint Venture kurzgefasst:
Ein Joint Venture ist eine zeitlich begrenzte Zusammenarbeit rechtlich selbstständiger Unternehmen.
Einordnung und Erklärung
Joint Ventures werden eingesetzt, um Kompetenzen, Ressourcen oder Marktzugänge zu bündeln. Sie kommen häufig bei neuen Projekten, Markteintritten oder technologischen Entwicklungen zum Einsatz. Die beteiligten Unternehmen bleiben rechtlich eigenständig, arbeiten jedoch für ein klar definiertes Ziel zusammen. Im Marketing- und Unternehmenskontext ermöglichen Joint Ventures eine gemeinsame Nutzung von Know-how, Reichweite oder Infrastruktur, ohne eine vollständige Fusion einzugehen. Die Ausgestaltung kann vertraglich oder über eine gemeinsame Gesellschaft erfolgen.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Ein Joint Venture unterscheidet sich von Kooperationen oder Partnerschaften durch die engere organisatorische und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Im Gegensatz zu einer Fusion bleiben die beteiligten Unternehmen rechtlich selbstständig und gehen keine vollständige Verschmelzung ein.
Ein Joint Venture hilft dabei, neue Projekte gemeinsam umzusetzen und Risiken zu teilen.
Konkretes Szenario (Beispiel):
Zwei Unternehmen möchten gemeinsam einen neuen Markt erschließen, ohne dass eines von beiden die komplette Umsetzung allein trägt. Dafür gründen sie ein Joint Venture, in dem das eine Unternehmen seine Technologie und das andere seine Vertriebskanäle einbringt, während Kosten, Verantwortlichkeiten und Ergebnisse vertraglich geregelt werden. Der Begriff taucht hier als Kooperationsmodell auf, bei dem beide Partner ein gemeinsames Projekt unter einer klaren Struktur betreiben und Risiken sowie Erträge teilen.





